Allgemeine Geschäftsbedingungen der Garden Villa

 

Hier finden Sie die PDF-Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Möglichkeiten in der Garden Villa sind schier unbegrenzt, ebenso unsere Flexibilität, um jeden Anlass individuell zu gestalten. Natürlich soll dies geordnet und gesetzeskonform ablaufen. Deshalb gibt es halt einige wenige Vorschriften und Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bitte einzuhalten sind. Dies betrifft insbesondere unsere Massnahmen zur Vermeidung von Lärmemissionen, die wir bestmöglich durchsetzen. Unsere Nachbarn, die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Luzern als Hauseigentümerin und die Gewerbepolizei sind in Kenntnis dieser AGB. Unser freundschaftliches und professionelles Verhältnis zu Nachbarn und Behörden gewichten wir enorm hoch, denn deren Verständnis und Goodwill sichert langfristig die Garden Villa-Existenz.

1. Fahr- u. Parkverbot im Richard Wagner Weg und bei der Garden Villa/Villa Schröder (Ausnahmen für Anlieferungen, Taxis, Gäste mit Gehbehinderung). Bei Nichtbeachtung erfolgt eine mögliche Wegweisung durch Garden Villa oder gar eine Busse bis Fr. 120.- bei den regelmässigen Kontrollen durch Behörden und authorisierte Nachbarn. In der Einladung bitte die Gäste unbedingt ausdrücklich auf das Fahr- und Parkverbot hinweisen.

2. Outdoors sind ab 22 Uhr gemäss Nachtruhe-Verordnung einige Regeln einzuhalten. Im Gesetz sind diese sehr schwammig formuliert, wir lassen also eher gesunden Menschenverstand und vernünftigen Spielraum walten. Bitte unbedingt sämtliche Programmpunkte, v.a. Bands und Performances mit Verstärker, vorab mit der Garden Villa absprechen. Die Garden Villa hält sich die Option vor, spontane unangemeldete Darbietungen nicht durchführen zu lassen, wenn diese Konfliktpotential mit unseren Nachbarn aufweisen. Das Programm der Veranstaltungen ist seitens der Organisatoren bitte so zu planen, dass diese Vereinbarung eingehalten wird. Bei Verspätungen im Ablauf müssen entsprechende Outdoor-Programmpunkte entweder im Innenbereich durchgeführt oder gestrichen werden. Vernünftig parlierende Gäste im Garten bis Feierabend um 0.30 Uhr sowie dezente Hintergrundmusik im Garten über die hauseigene Soundanlage sind natürlich genehm. Referenz hierfür sind die Anweisungen der Garden Villa, die bitte unbedingt zu beachten sind.

3. Die maximale Lautstärke der Soundanlage im Partyraum ist durch die Garden Villa vorgegeben. Laut genug zum fröhlichen Tanzen, vernünftig genug, sodass unsere Nachbarn nicht im Schlaf gestört werden. Die Hinweise während des Anlasses durch das Garden Villa-Team sind bitte einzuhalten.

4. Das Abbrennen von lautem knalligem Feuerwerk ist auf dem Garden Villa-Gelände nicht erlaubt.

5. Konfetti, Papierschnitzel usw. sind auf dem Garden Villa-Gelände unerwünscht. Bei Nichteinhaltung werden die zusätzlichen Reinigungskosten verrechnet. Bitte allenfalls bei der Hochzeits-Zelebration Reiskörner oder Rosenblätter benutzen.

6. Ein Rauchverbot besteht nur im Party-Raum.

7. Für Einrichtungs- und Deko-Arbeiten am Veranstaltungstag steht das Garden Villa-Team ab 11 Uhr im Einsatz. Für zusätzliche Zeiten/Arbeiten kann man uns buchen, Verrechnung erfolgt nach Aufwand, Tarife auf Anfrage.

8. Gesetzlicher Feierabend (Ausschalten Soundanlage, Einschalten helle Beleuchtung, Ende Barbetrieb) ist an Freitagen und Samstagen um 00.30 Uhr, danach bitten wir die Gäste, auszutrinken, etwas zu chillen und sich ruhig auf den Heimweg zu begeben. Lichterlöschen auf dem Areal ist dann um ca. 01.00 Uhr. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen (kleine dezente Anlässe, kleine Gästezahl, Nebensaison) natürlich individuell verhandelbar. In der Einladung bitte die Gäste auf die Feierabend-Zeit hinweisen.

9. Gesetzlicher Feierabend (Ausschalten Soundanlage, Einschalten helle Beleuchtung, Ende Barbetrieb) ist von Montag bis Donnerstag und Sonntag um 23.30 Uhr, danach bitten wir die Gäste, sich ruhig auf den Heimweg zu begeben.

10. Caterer dürfen gerne vorhandenes Geschirr, Teller, Besteck, Küchenutensilien, Reinigungsmaterial etc. kostenlos benutzen, sind dann natürlich für den Abwasch und die saubere Küchenangabe zuständig. Ansonsten verrechnen wir unseren Zusatzaufwand. Ein professioneller Gastro-Geschirrspüler ist vorhanden. Bitte unsere Checkliste an den Catering-Partner weitergeben.

11. Kinder bitte jederzeit beaufsichtigen. Wir sind kinderfreundlich, doch die Garden Villa ist kein Spiel- und Rummelplatz.

12. Hunde sind auf dem Gelände nicht erwünscht. Dies unseren drei Katzen zu Liebe.

13. Sollten Gäste durch ein Verschulden seitens der Garden Villa einen persönlichen Schaden oder Unfall erleiden, kommt unsere Betriebshaftpflicht-Versicherung zum Tragen.

14. Sollten Gäste einen ausserordentlichen Sachschaden an der Garden Villa oder deren Inventar auslösen, muss der Verursacher oder der Veranstalter dafür aufkommen.

15. Sämtliche genannten Preise verstehen sich exklusive 7.7% MWST. Kleine strukturelle Preisanpassungen seitens Garden Villa behalten wir uns ohne explizite Hinweise vor.

16. Betreffend Verrechnung gilt für die Garden Villa die einen Tag vor dem Anlass definitiv gemeldete Anzahl Gäste. Weniger oder zusätzliche Gäste werden normal verrechnet.

17. Im Falle höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung hin ist die Garden Villa berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Hat die Garden Villa begründeten Anlass zur Annahme, dass die geplante Veranstaltung unsere Vereinbarungen mit der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Luzern und unseren Nachbarn, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Betriebes zu gefährden droht, kann sie ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.

18. Die Nachfrage für die Garden Villa ist gross, für die meisten verfügbaren Daten in der Hauptsaison erhalten wir mehrere Anfragen. Deshalb gilt folgende Regelung betreffend Stornierungen von definitiv bestätigten Reservationen:
– Absage kann bis 10 Wochen vor dem Anlass ohne Kostenfolge getätigt werden.
– Absage 10 bis 6 Wochen vor Anlass hat die Vergütung von 30% des budgetierten Umsatzes zur Folge.
– Absage 6 bis 4 Wochen vor Anlass hat die Vergütung von 50% des budgetierten Umsatzes zur Folge.
– Absage 4 bis 0 Wochen vor Anlass hat die Vergütung von 70% des budgetierten Umsatzes zur Folge.
Berechnungsgrundlage für diesen budgetierten Umsatz ist die geplante Gästezahl bzw. bei weniger als 50 Gästen die Minimalmiete von Fr. 1900.- oder der individuell vereinbarte Betrag plus Fr. 400.- für den Arbeitsausfall des gebuchten Garden Villa-Supervisors.
Falls wir die Garden Villa für das stornierte Datum kurzfristig gleichwertig anders vermieten können, entfallen diese Kosten selbstverständlich, bzw. wir verrechnen nur die Differenz.

19. Auf Wunsch der Gäste ist eine Teilzahlung vorab möglich. Wir verlangen unsererseits aber grundsätzliche keine Anzahlung, dafür soll die Rechnung bitte innert 5 Tagen nach Erhalt beglichen werden.

Relevante Punkte dieser AGB (insbesonders Feierabend und Fahrverbot) bitte auch an Gäste, Tätschmeister, DJ’s, Performer, Caterer, Lieferanten usw. kommunizieren.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die seperat beschriebenen Preise und Nutzungs-hinweise müssen von den Veranstaltern bei definitiver Buchung der Garden Villa mit Unterschrift anerkannt oder per E-Mail bestätigt werden. Danke für das Verständnis.

AGB Update Herbst 2020

Hier finden Sie die PDF-Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.